Psychiatrische Gutachten für Gerichte und Behörden

Unsere Leistungen

In dieser Gutachtenpraxis werden psychiatrische Gutachten erstellt zur Klärung rechtlich relevanter Fragestellungen in Zusammenhang mit allen psychiatrischen Krankheitsbildern. Aufträge werden von Gerichten, Behörden und Versicherungsgesellschaften angenommen. Privatgutachten erstellen wir ausschließlich in Einzelfällen bei besonderen Konstellationen.

Wir sind in folgenden Bereichen tätig:
  • Betreuungssachen (Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung)
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Eingliederungshilfe (z. B. Intelligenzdiagnostik)
  • kapazitätsabhängig Strafrecht (Steuerungs-/Einsichtsfähigkeit)

Neben der üblichen psychiatrischen Expertise bestehen weitreichende Erfahrungen in den Bereichen Psychotherapie und Psychodynamik und Traumafolgestörungen.

Für die Begutachtungen stehen eigene diskrete Praxisräume in Kiel zur Verfügung, zumeist finden die Begutachtungen aber in der jeweiligen Umgebung der Betroffenen statt. Wir sind in ganz Schleswig-Holstein, gelegentlich in Hamburg, selten auch in anderen Bundesländern tätig.

Sofern noch keine regelmäßige Beauftragung stattfindet, wird vor einem Gutachtenauftrag gebeten, nach vorhandenen Kapazitäten zu fragen.